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was ist zu tun

Ein Mensch ist gestorben, nehmen Sie sich Zeit  -  Zeit zu begreifen.

Vielleicht möchten Sie eine Kerze anzünden, ein Musikstück teilen oder in die Stille hören, noch einmal über das Gesicht des geliebten Menschen streicheln, oder einfach Sein  -  nichts eilt mehr.

Im Spital wird Ihnen eine Pflegefachperson weiterhelfen.

Im Altersheim ist es die zuständige Bezugsperson des Verstorbenen.

Zuhause dürfen Sie, wenn Sie möchten, erst einmal allein, mit den engsten Angehörigen oder Freunden verweilen.

Bleiben Sie, solange Sie es brauchen bei dem Verstorbenen und spüren Sie, dass da kein Schrecken mehr ist und Frieden einkehren darf.

Wählen und informieren Sie den gewünschten Bestatter.

Sie haben zwei Tage Zeit, den Tod auf der Gemeinde oder dem Bestattungsamt zu melden und alle notwendigen Fragen zu klären.

Verständigen Sie bei einem natürlichen Tod den Hausarzt.

Bei Unfall, Verbrechen oder Suizid muss auch die Polizei benachrichtigt werden, welche wiederum den gerichtsärztlichen Dienst beauftragt.

Sie dürfen mich selbstverständlich kontaktieren, damit wir gemeinsam beraten, welche nächsten Schritte nötig sind.

Ich bin Ihnen gerne behilflich, wenn Sie die verstorbene Person zu Hause aufbahren möchten oder wir finden einen anderen stimmigen und würdigen Ort dafür. Zusammen beten, ein Ritual einbauen, den Verstorbenen kleiden, etwas lesen oder einfach hinschauen  -  was Sie gerade in diesem Augenblick fühlen.

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